Beim Kauf einer Immobilie muss der Käufer in der Regel neben dem Kaufpreis noch Kaufnebenkosten in seiner Finanzierungskalkulation berücksichtigen. Je nach Region und Objekt können diese bis zu 15% des Kaufpreises betragen.
1. Maklerprovision - beträgt üblicherweise bei der Vermittlung von Wohnimmobilien 3,57% (incl. MwSt.). Die genaue Provisionshöhe können Sie immer dem Exposé entnehmen.
2. Notarkosten - der Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet und abgewickelt werden. Die Kosten in Höhe von 1-1,5% vom Kaufpreis trägt üblicherweise der Käufer, der auch den Notar auswählen kann
3. Grundbuchkosten - die Kosten für die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch betragen rund 0,5% des Kaufpreises.
4. Grunderwerbsteuer- wird vom Finanzamt verlangt. Die Höhe variiert je nach Bundesland, in dem sich die Kaufimmobilie befindet zwischen 3,5 -6,5% (Stand 04.2021). In Niedersachsen sind 5% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis zu zahlen.
Kalkulieren Sie vor dem Kaufvertrag die Höhe aller evt. anfallenden Nebenkosten für Ihre Finanzierung. Grunderwerbsteuer können Sie sparen, wenn Sie im Kaufvertrag "frei bewegliche Gegenstände" separat auflisten (wie z.B. Küche, Sauna, Markise). Auf diesen Betrag ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Seit dem Jahr 2014 gilt das neue Widerrufsrecht für sogenannte Fernabsatzverträge. Durch dieses Widerrufsrecht können Verbraucher (Kunden) Verträge, die außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden, z.B. per Mail, Telefon, Brief etc., innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Aber keine Sorge, eine Maklerprovision ist eine Erfolgsprovision und wird sowieso erst nach erfolgreicher Vermittlung fällig. Bis dahin sind sämtliche Maklerleistungen kostenlos für die Kunden.
Selbstverständlich. Da es beim Immobilienverkauf aber um hohe Summen geht, sollten Sie dies nicht nebenbei machen. Bereits ein kleiner Fehler kostet hier schnell mal mehrere tausend Euro. Konzentrieren Sie sich mit aller Kraft auf Ihr Vorhaben, nehmen Sie sich genügend Zeit für die Vorbereitung, die Vermarktung und den anschließenden Verkauf. Arbeiten Sie sich fachlich in die Materie ein. Natürlich unterstützen wir Sie auch dabei, wenn Sie den Immobilienverkauf lieber allein managen wollen. Wir beraten Sie kostenlos und übernehmen gerne auch Hilfestellung bzw. Teilleistungen gegen ein Honorar. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wir freuen uns. Denn unser Ziel ist, dass möglichst viele Menschen in unserer Region von einem optimalen Immobilienverkauf profitieren.
Es kommt drauf an ..., diese Frage können Sie sich nur selbst beantworten. Wenn es Ihnen nur darum geht, Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung zu verkaufen, dann brauchen Sie nur einen Notar. Wenn Sie es aber richtig gut machen wollen und sicher sein wollen, dass Sie das beste Verkaufsergebnis erzielen und das auch noch stressfrei, sollten Sie einen Profi vor Ort beauftragen. Ein Qualitätsmakler ist allemal seine Provision wert. Er sorgt dafür, dass Sie ohne Aufwand und stressfrei unterm Strich ein besseres Ergebnis erhalten werden, als ohne ihn.
Die Maklerprovision für den Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ist eine reine Erfolgsprovision.
Ein Immobilienmakler ist erst berechtigt eine Maklergebühr (Provision/Courtage) vom Auftraggeber zu verlangen, wenn durch seine Tätigkeit ein Miet- bzw. Kaufvertrag zustande gekommen ist. Bis dahin geht der Makler mit all seinen Kosten in Vorleistung. D.h., sollte kein Vertrag zustande kommen, darf der Makler auch keine Vermittlungsprovision in Rechnung stellen.
Seit 23.12.2020 darf der Käufer erst zur Zahlung seiner Provision aufgefordert werden, wenn der Verkäufer bereits seinen Anteil bezahlt hat.